BjoernSunshine
Schwulenjagd: Wädenswil muss zahlen
Die Stadt Wädenswil hat einen Schwulen zu Unrecht gebüsst. Das Bezirksgricht Horgen hat die Busse aufgehoben.
Der Mann hatte in einem als Cruising-Zone bekannten Waldstück nach einem Partner Ausschau gehalten. Schliesslich wurde er von einem Mann sehr eindeutig angemacht. Zum Zeichen des Einverständnisses griff sich der leicht Gehbehinderte Cruiser in den Schritt. Doch statt Sex gabs eine Busse, der vermeintliche Partner war ein Polizist auf Lockvogel-Mission. Begründung: Erregung öffentliches Ärgernis.
Um öffentliches Ärgernis zu erregen braucht es eine Öffentlichkeit, brachte der Richter die Sache auf den Punkt. Und eine solche gabs nicht. Die Begegnung habe sich abseits vom Spazierweg an einem Ort abgespielt, wo es keine Passanten gab. Das Gericht hob deshalb die Busse auf und sprach dem gebüssten eine Umtriebsentschädiung von 200 Franken und eine Protzessentschädigung von 1000 Franken zu.
Der Polizist war zum Zeitpunkt des Vorfalls übrigens nicht allein. Insgesamt streiften vier Lockvögel durchs Unterholz und eine Polizistin hielt sich im Gebüsch versteckt. Die Stadt Wädenswil will ihre Einsätze für Sitte und Anstand im Gerenwald trotz des Urteils fortsetzen.
(Quelle: TA linkes Seeufer und Sihltahl, 9. Februar)