BjoernSunshine
Bundesgericht erlaubt Hitlergruss
Ein Pnos-Anhänger hatte 2010 auf dem Rütli den Hitlergruss gezeigt und wurde dafür verurteilt. Das Bundesgericht sprach ihn nun frei, denn der Mann habe mit seiner Geste nur seine Gesinnung kund getan und nicht versucht, andere für das nationalsozialistische Gedankengut zu gewinnen.
Schon vor knapp drei Jahren verzichteten Bundesrat und Parlament auf ein Verbot von Nazisymbolen.
Man darf also ungestraft mit Hitlergruss und Hakenkreuz durch die Schweiz wandern und allen kund tun, wie toll man Rassenhass und Völkermord findet. Wenn man hingegen nackt auf einen Appenzeller Hügel wandert und damit nur kund tut, dass man Natur und Menschen liebt, wie Gott sie geschaffen hat, dann gefährdet man gemäss Bundesgericht Jugend und Gesellschafsmoral.
Zur Erinnerung: Am 17. 11. 2011 begründete das Bundesgericht sein Urteil (6B_345/2011) gegen den Appenzeller Nacktwanderer mit dem "durchschnittlich empfindenden Menschen". Für diesen stelle etwas, das in der Gesellschaft "kaum jemand" tut, "eine deutliche Grenzüberschreitung und einen Tabubruch" dar. Deshalb sei Nacktwandern im Sinne des Gesetzes ein grober Verstoss gegen die öffentliche Sitte und Anstand - und zwar unabhängig davon, ob im einsamen Wald oder mitten im Dorf.
Ein Hitlergruss ist also nach Richtermeinung für den durchschnittlich empfindenden Schweizer anständiger und sittsamer als ein baumelnder Penis, weshalb man überall Hitler grüssen aber nicht nackt wandern darf.
Hitlergruss auf der Rütliwiese = Niemand darf etwas dagegen sagen.
Nackt in den See springen = Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wie viele Penislängen misst doch gleich ein ausgestreckter Arm?
Offenbar haben Richter und Gesetzgeber jeglichen Sinn für Verhältnismässigkeit verloren. Wer hat Lust auf eine Nacktdemo gegen Nazis?