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23.05.2014

BjoernSunshine

Bundesgericht erlaubt Hitlergruss

Ein Pnos-Anhänger hatte 2010 auf dem Rütli den Hitlergruss gezeigt und wurde dafür verurteilt. Das Bundesgericht sprach ihn nun frei, denn der Mann habe mit seiner Geste nur seine Gesinnung kund getan und nicht versucht, andere für das nationalsozialistische Gedankengut zu gewinnen.

Schon vor knapp drei Jahren verzichteten Bundesrat und Parlament auf ein Verbot von Nazisymbolen.

Man darf also ungestraft mit Hitlergruss und Hakenkreuz durch die Schweiz wandern und allen kund tun, wie toll man Rassenhass und Völkermord findet. Wenn man hingegen nackt auf einen Appenzeller Hügel wandert und damit nur kund tut, dass man Natur und Menschen liebt, wie Gott sie geschaffen hat, dann gefährdet man gemäss Bundesgericht Jugend und Gesellschafsmoral.

Zur Erinnerung: Am 17. 11. 2011 begründete das Bundesgericht sein Urteil (6B_345/2011) gegen den Appenzeller Nacktwanderer mit dem "durchschnittlich empfindenden Menschen". Für diesen stelle etwas, das in der Gesellschaft "kaum jemand" tut, "eine deutliche Grenzüberschreitung und einen Tabubruch" dar. Deshalb sei Nacktwandern im Sinne des Gesetzes ein grober Verstoss gegen die öffentliche Sitte und Anstand - und zwar unabhängig davon, ob im einsamen Wald oder mitten im Dorf.

Ein Hitlergruss ist also nach Richtermeinung für den durchschnittlich empfindenden Schweizer anständiger und sittsamer als ein baumelnder Penis, weshalb man überall Hitler grüssen aber nicht nackt wandern darf.

Hitlergruss auf der Rütliwiese = Niemand darf etwas dagegen sagen.
Nackt in den See springen = Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Wie viele Penislängen misst doch gleich ein ausgestreckter Arm?

Offenbar haben Richter und Gesetzgeber jeglichen Sinn für Verhältnismässigkeit verloren. Wer hat Lust auf eine Nacktdemo gegen Nazis?

14.05.2014

BjoernSunshine

Wiedermal Sexpanik auf der "Swingerinsel"

Das Werdinseli Zürich lässt erneut die prüden Köpfe rauchen. Vermutlich hat wiedermal ein Anwohner durchs Fernglas eine feuchte Vorhaut entdeckt und deshalb vor erregtem Ärgernis eine Herzattacke erlitten. Medien, Politiker und Moralapostel suhlen sich im willkommenen Skandal, bilden Taskforces, planen Absperrungen und kassieren vor allem Sitzungsgelder. Für mich ist das ein schlechter Witz. Hier kommt ein besserer:

Papa geht mit seinem Söhnchen spazieren, als der Kleine am nahen Waldrand ein Pärchen beim Sex erblickt. „Papi, was machet die do?“ fragt der Kleine. Papa denkt sich, jetzt ist wohl der Moment gekommen, um seinem Sohn die Wahrheit über Bienchen und Blümchen zu erzählen. „Weisch, die Zwoi machet jetzt es Bébé…“ Der Kleine schaut ganz interessiert zu und fragt dann seinen Papa: „Wie lang goht denn das, bis das Bébé fertig isch?“ – „Das goht jetzt no ganz lang. 9 Mönet öppe.“ erklärt Papa. Darauf der Kleine ganz erstaunt: „Jo aber, warum juflet* sie dänn so?“

(* jufle = sich etwas unkoordiniert oder hastig beeilen)

Vor 20 Jahren amüsierten wir uns alle köstlich über diesen Witz. Wie würde er heute enden? Mit Hysterie, Polizei, Psychiater, Anwälten, Quartierverein, Politikern, Taskforces und einem Wald aus Absperrungen und Warnschildern?

Bienchen und Blümchen in freier Natur sind heute vom Aussterben bedroht. Schon bald lieben wir uns nur noch virtuell bei Parship und bestellen den Nachwuchs bei Amazon. Dann wären wir froh um ein Werdinseli, wo Naturhistoriker die letzten freilebenden FKKler, Swinger und Schwule bei der Paarung beobachten könnten.

02.05.2014

 

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