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24.04.2008

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Frankreich: Wieder Schwulenregister

(PRIDE1.de/kt) In Frankreich sorgt eine neue Software der Polizei für Aufregung, in der die Beamten die sexuelle Orientierung eines Verdächtigen anklicken können. Die Gewerkschaft der Polizei in Frankreich bezeichnete das als skandalös und fordert, dass die Software entsprechend geändert wird. Das französische Innenministerium dagegen befürwortet die neue Software.
Sie betont, dass sie keine Gefahr für die Freiheit darstelle. In Deutschland hatte es vor drei Jahren ähnliche Fälle gegeben. Auch hier sind die Planungen auf Protest gestoßen, sodass die sexuelle Orientierung hier nicht mehr erfasst wird.

24.04.2008

PinkCross

Moskau droht erneut mit Gewalt

(pink cross) Moskau erteilt seinen Lesben und Schwulen erneut eine Abfuhr. Eine für 1. und 2. Mai geplante Reihe von Veranstaltungen und Aktionen wurde unter Gewaltandrohung verboten.

«Die Stadtregierung wird entschieden und kompromisslos gegen solche Versuche vorgehen, weil die absolute Mehrheit der Bevölkerung den Lebensstil der Schwulen und ihre Philosophie nicht duldet», sagte Behördensprecher Sergej Zoj nach einem Bericht von 20Minuten vom Mittwoch.

«Wenn dafür Gewalt nötig ist, wird sie angewendet», ergänzte er. Das Verbot diene auch dem Schutz der Homosexuellen vor Angriffen aus dem rechtsextremen oder russisch-orthodoxen Spektrum, erklärte Zoj. «Es könnte Blut fliessen, und das nützt doch keinem.» Die Stadt müsse die Interessen aller ihrer Einwohner berücksichtigen.

In Russland wird Homosexualität zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt, ist jedoch gesellschaftlich geächtet. Das russische Wort für Homosexualität, Njedostatoschnost, bedeutet übersetzt "Unzulänglichkeit". Anlässlich von Kundgebungen wurden Schwule und Lesben in der Vergangenheit namentlich von Rechtsextremen, orthodoxen Organisationen und auch der Polizei massiv attackiert.
(Quelle: 20Minuten)

03.04.2008

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Vor der EU sind alle gleich

(pink cross) Die 27 Staaten der Europäischen Union (EU) müssen eingetragene Partnerschaften gleich behandeln wie die Ehe. Dies hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (1. April) entschieden.

In dem von dem Wiener Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Dr. Helmut Graupner vertretenen Fall Tadao Maruko ging es konkret um Witwerrenten. Herr Maruko lebte mit seinem Partner in jahrelanger eingetragener Lebenspartnerschaft. Als sein Partner verstarb, verweigerte ihm das Versorgungswerk der deutschen Bühnen (VddB) jedoch eine Hinterbliebenenrente. Eine solche bezahlt die VddB nur Ehegatten.

Das höchste Gericht der EU hat nun entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichbehandelt werden müssen, und ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen nicht auf Ehepaare beschränken dürfen. Sonderbehandlungen erachtet das Gericht als Diskriminierung im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie.

Bereits die Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Septemer 2007 enthielten wichtige grundsätzliche Feststellungen. So etwa dass die „Anerkennung der Homosexualität“ ein „unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und Achtung aller Menschen ist“, und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung – zusammen mit dem des freien Verkehrs – der Grundsatz ist, der in der europäischen Rechtsordnung die längste Tradition aufweist und dort am tiefsten verwurzelt ist.

 

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