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04.05.2011

BjoernSunshine

Anti-FKK-Gesetz: Barcelona wird prüde

Seit dem Ende der Diktatur lieben die Spanier ihre Freiheitsrechte. Unter anderem auch das Recht auf Nudismus. Jedenfalls gab es im Spanischen Strafgesetz keinen Paragraphen mehr, der das Nacktsein im öffentlichen Raum verbietet, was Spanien zu einem Paradies für FKK-Freunde machte.

Tatsächlich durfte man in Barcelona ganz legal nicht nur nackt am Strand liegen sondern auch nackt durch die Stadt laufen. Die Stadtverwaltung und das Amt für Frauen und Bürgerrechte verteilten sogar bis vor kurzem noch Broschüren, die über das Recht auf freie Wahl der Bekleidung oder Nicht-Bekleidung informierten (www.addan.com). In Barcelona gab es jedes Jahr eine Ausgabe des "World-Naked-Bike-Ride", einer nackten Velotour quer durch die Stadt (www.ciclonudista.net), und auch am CSD waren nackte Gays nichts Ungewöhnliches.

Doch jetzt haben prüde Politiker dem nackten Spass ein Ende bereitet: Der Gemeinderat Barcelonas hat beschlossen, „Nacktheit auf öffentlichen Plätzen“ zu verbieten. Ab Mitte Mai soll die Verordnung in Kraft treten - von da an sollen Leute, die sich nur in Badebekleidung in die Stadt wagen, zwischen 120 und 300 Euro zahlen. Nackte ausserhalb des Strandbereichs müssen sogar mit Bussen zwischen 300 und 500 Euro rechnen. Zuerst wird nur verwarnt. Dann folgt eine Anzeige. Noch nicht klar ist, was noch als Badehose und was bereits als Shorts gilt, was ein Top und was ein Bikini ist, und ob Bauarbeiter künftig nicht mehr oben ohne arbeiten dürfen.

Verbände wie der Verein für die Verteidigung des Rechts auf Freikörperkultur („Asociación por la Defensa del Derecho a la Desnudez“) fühlen sich von diesem Verbot bedroht. Ihr Argument lautet, dass es einen Unterschied zwischen Freikörperkultur auf den Strassen und Sex in der Öffentlichkeit gibt. Der Verein wägt derzeit ab, ob er juristisch gegen die Verordnung vorgehen soll.

Kommentar:
Ich bedaure diese Entwicklung sehr. Nicht nur weil ich es verpasst habe, einmal nackt durch eine Stadt flanieren zu können. Wiedermal hat die Spiessbürgerlichkeit über die Toleranz gesiegt, und die persönliche Freiheit wird einem undefinierbaren Gefühl zwischen Neid und Missgunst geopfert. Statt Vielfalt und Lebensfreude nun also auch in Barcelona lieber vereinheitlichte Sitte und Ordnung. Auf keinen Fall darf jemand mehr Spass haben als ein anderer. Oder gibt es einen rationalen Grund für ein Anti-Bikini-Gesetz in einer Stadt am Strand? Ob jemand nun links von der Promenade im Sand oder rechts auf der Strasse steht? Wo ist der Unterschied? Touristen mit hässlichen Gesichtern bleiben hässlich, selbst wenn sie sich von nun an ein noch hässlicheres T-Shirt überziehen. Es gibt doch auch schöne Touristen, die man gerne nackt sieht. Solche Verbote nehmen uns nicht nur den Frust sondern auch die Freude. Warum muss man eigentlich Schwänze und Brustwarzen verbieten, Nasen jedoch nicht? Schliesslich gibt es extrem hässliche Hakennasen. Und wer beschützt mich vor dem Anblick angewachsener Ohrläppchen? Überhaupt sollten alle Menschen mit Haarausfall Hüte tragen müssen. Der Anblick von Halbglatzen könnte womöglich Kinder im Wachstum stören. Stecken wir doch gleich alle Menschen in Mülltüten! Oder stechen allen präventiv die Augen aus, dann muss sich garantiert niemand mehr über einen belästigenden Anblick beklagen.

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freisport
 Kann ich nur voll und Ganz zustimmen. ICh hatte auch noch das Vergnügen nackt durch Barcelona laufen zu können. war sogar in einem Kaufhaus und habe dort flaniert ohne Anstoß zu erregen !vor 8 Jahren
BjoernSunshine
 Artikel 18 ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE der Vereinten Nationen besagt: “Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder – Weltanschauung – allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."

Artikel 29, Satz 2 ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE: "Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen."

Sicherlich gibt ein individuelles Recht, demzufolge andere bestimmte, aktive Handlungen zu unterlassen haben, z.B. Beleidigung, Nötigung oder körperliche Gewalt. Das Fehlen der Kleidung eines Mitbürgers hat jedoch als Voraussetzung keine aktive Handlung, es ist ein passiver Zustand.
Meines Erachtens kann es kein individuelles Recht geben, das andere aus der Passivität heraus zu einer bestimmten Aktion nötigt, außer zur Hilfeleistung.

Ich stelle es infrage, ob das Fehlen der Kleidung Einzelner im Jahre 2011 noch immer moralisch verwerflich ist und ob es "der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft" abträglich ist, wenn ein paar Wenige mit mehr oder weniger Klamotten durch eine Stadt laufen.

Ich denke, dass es einer demokratischen Gesellschaft, die Wert auf Individualität und Toleranz legt, gut zu Gesicht stünde, wenn sie dem Einzelnen nicht nur die Wahl des Wohnortes und des Berufes, sondern auch der Kleidung freistellt.

Quelle: www.oh-barcelona.comvor 13 Jahren

 

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