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02.09.2013

BjoernSunshine

Russland: LGBT-Filmfestival verurteilt

(pinkapple) Ende Juni trat in Russland ein Gesetz in Kraft, das die Verbreitung von Infos verbietet, die unter Minderjährigen den Eindruck erwecken könnten, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen «normal» seien. Auch öffentlich gezeigtes Schwul- oder Lesbischsein ist strafbar. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbussen und Haftstrafen – Organisationen können geschlossen und AusländerInnen des Landes verwiesen werden.

Nun ist dem LGBT-Filmfestival «Bok o bok» («Side by Side») in St. Petersburg, genau dies widerfahren: In einer Gerichtsverhandlung wurde die gemeinnützige Organisation aufgrund ihrer Festivalaktivität bizarrerweise zum «ausländischen Agenten» erklärt und zu einer Geldstrafe von 300 000 Rubel (8500 Fr.) verurteilt. Der Prozess gegen die Festivalleiterin, Gulya Sultanova, hat am 6. August begonnen und ist noch im Gange.

Das Festival hofft auf eure Unterstützung!

Link für Spenden und mehr Infos.

Pressemitteilung, 26. Juli 2013
Thema: Bestrafung ohne Verbrechen: das russische lesbisch-schwule Filmfestival Side by Side wurde in der zweiten Gerichtsinstanz zum ausländischer Agent erklärt.

Am 25.Juli 2013 hat im Kuybischew-Bezirksgericht von Sankt-Petersburg die Anhörung des LGBT-Filmfestivals «Side by Side» hinsichtlich seines Status als « ausländischer Agent » stattgefunden. Am nächsten Tag, dem 26 Juli 2013, bestätigte Richterin Botanzowa E.W. wortgetreu die Entscheidung des ersten Richterspruchs: die gemeinnützige Organisation erfülle die Funktion eines «ausländischen Agenten».

Der Prozess begann mit einstündiger Verspätung, weil der Staatsanwalt Wereschtschagin D.G., unangekündigt eine Stunde später als erwartet vor Gericht erschien – ohne selbst die Richterin zu unterrichten. Er erhielt daraufhin eine Verwarnung.
Zwei Stunden lang führten die Verteidiger Dmitrij Bartenew und Sergej Golubok die Argumente zu Gunsten der Organisation auf: Unklarheit in Bezug auf den Zeitpunkt der Rechtsverletzung ; Rechtswidrigkeit selbst innerhalb der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, bei denen es zu vielen Gesetztesverstößen kam; Rechtswidrigkeit der Einleitung des Verfahrens gegen die gemeinnützige Organisation durch die Staatsanwaltschaft, welche nach ihrem eigenen Gesetz nicht dazu befugt ist; ungenaue Gesetzesbestimmungen, welche es nicht erlauben den Begriff der "politischen Tätigkeit" festzuschreiben; die extrem überhöhte Summe der Geldstrafe (500 000 Rubel) gegen eine gemeinnützige Organisation, die über keinerlei freie Mittel verfügt.

Der Staatsanwalt Wereschtschagin D. G. hat sich wieder wie im ersten Prozess an den Verhandlungen fast nicht beteiligt, er hat sich keinerlei Mühe gemacht, Beweise und Argumente vorzulegen: er hatte keine. Mit seiner ungenauen und leisen Art sich zu artikulieren, konnten selbst die Zuhörer seine Ausführungen nicht zu jedem Zeitpunkt wahrnehmen.

Aber die ganze Situation hat die Richterin Botanzowa E.W. jedoch keineswegs in ihrem Urteilsspruch verunsichert, welchen sie am nächsten Tag verkündigt hat. Sie bestätigte das Urteil der ersten Instanz in allen Anklagepunkten, mit Ausnahme der ergangen Strafhöhe (500 000 Rubel), welche um 100 000 Rubel verringert wurde.

«Wir sind unzufrieden mit der Herabsetzung der Strafe um 100 00 Rubel durch die Richterin. Leider hatte sie nicht den Mut und die Objektivität, alle Gesetzesverstöße zu ahnden. Sie scheute sich die Dinge klar beim Namen zu nennen. Wir wollen nicht für etwas verurteilt werden, das wir nicht begangen haben. In einem Land, in dem Verbrechen ungestraft bleiben, werden Strafen ohne Straftaten verhängt. Aber wir werden nicht nachgeben und weiterhin einen fairen Prozess fordern – vor dem Stadtgericht, dem Verfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte» - so die Stellungnahme der Organisatorinnen des Filmfestivals Side by Side zum Urteil.

Die Spendensammlung zur Begleichung der Geldstrafe läuft noch immer. Es wurden bereits 5.900 € in Russland und im Ausland gesammelt. Das Filmfestival braucht nochmals die gleiche Summe für die Begleichung der Strafe gegen die Organisation und eventuell für die Strafe gegen die Leiterin des Festivals. Der Prozess gegen die Leiterin Gulya Sultanova beginnt am 6. August 2013.

 

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