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08.11.2013

pressetext

Europäischer Gerichtshof anerkennt Asylgrund sexuelle Orientierung

(regenbogenfamilien) Hocherfreut nehmen Politikerinnen und Politiker von links bis rechts zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung unmissverständlich als Asylgrund anerkennt. Der EuGH stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihren Ländern tatsächlich verfolgt werden, unter „soziale Gruppe“ gemäss Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Verstecken der sexuellen Orientierung unzumutbar

Gleichzeitig hält der Europäische Gerichtshof fest, dass die sexuelle Orientierung derart wichtig für die Identität eines Menschen sei, dass nicht verlangt werden könne, sie aus Angst vor Verfolgung zu verstecken. Damit wird klar, dass Asylgesuche nicht mehr länger mit der Begründung abgelehnt werden können, die betroffen Person könne ihre sexuelle Orientierung in ihrem Heimatland verstecken. Gerade diese Begründung wurde europaweit bei abgelehnten Asylgesuchen häufig verwendet – was lange von LGBT Organisationen immer wieder scharf kritisiert wurde.

Praxiswechsel in der Schweiz nötig

Auch in der Schweiz wurden Gesuche von homosexuellen Asylsuchenden immer wieder mit der Begründung abgelehnt, die betroffene Person hätte kaum etwas zu befürchten, so lange sie in ihrem Heimatland ihre sexuelle Orientierung versteckt. Das Urteil des EuGH verwirft diese Argumentation nun in aller Deutlichkeit. Aus diesem Grund fordern die Unterzeichnenden das Bundesamt für Migration auf, Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, nicht länger in ihre Heimatländer zurückzuschicken und anzuerkennen, dass die sexuelle Orientierung ein so wichtiger Bestandteil der persönlichen Identität ist, dass es als unzumutbar und Verstoss gegen die Menschenwürde betrachtet werden muss, sie verstecken oder unterdrücken zu müssen.

Fachkommission sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentiät der SP
Alan David Sangines

 

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