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30.05.2010

BjoernSunshine

Appenzell: Nacktwanderer freigesprochen

Das Appenzell Ausserrhoder Kantonsgericht hat am Freitag entschieden, dass mit Nacktwandern der Tatbestand des "unanständigen Benehmens" nicht erfüllt sei. Der 47-jährige Nacktwanderer, der letzten Oktober "födleblutt" auf einem Wanderweg bei Herisau entdeckt und mit 100 Franken gebüsst wurde, wurde nun freigesprochen.

Nun haben die armen sexuell frustrierten Menschen, die sich beim Anblick nackter Genitalien gleich in einem psychischen Trauma wähnen und auf lebenslange IV-Renten hoffen, einen herben juristischen Rückschlag erlitten...

Hintergrund zum Nacktwanderskandal

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Bergfexchiemgau
 Ja aber nur in der warmen Jahreszeit, und mit anschließenden Gangbang.12 years ago
BjoernSunshine
 Medienmitteilung des Obergerichts Appenzell AR vom 20. Januar 2011

Öffentliche Sittlichkeit und Anstand verletzt - Obergericht verurteilt Nacktwanderer

Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden hat am 17. Januar 2011 den Freispruch der Vorinstanz im sogenannten Nacktwanderer-Fall aufgehoben und einen 46-jährigen Schweizer wegen unanständigen Benehmens zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Dieser war im Herbst 2009 nackt auf einem öffentlichen Wanderweg in der Umgebung von Herisau an einer Feuerstelle, an der sich eine Familie mit Kleinkindern aufhielt, und einem christlichen Rehabilitationszentrum vorbei gewandert. Das Obergericht gelangte zur Auffassung, dass dieses Verhalten einer groben Verletzung von Sittlichkeit und Anstand gemäss Art. 19 des kantonalen Strafrechts gleichkommt. Im Gegensatz zur Vorinstanz erachtete das Obergericht die Anwendbarkeit des kantonalen Strafrechts als gegeben. Zwar besteht für die Kantone im Bereich des Sexualstrafrechts angesichts der abschliessenden Regelung durch den Bund kein Raum für kantonales Recht.
Die öffentliche Sittlichkeit und der Anstand als polizeiliche Schutzgüter fallen indes in die Kompetenz der Kantone, weshalb der Kanton Appenzell Ausserrhoden nach Ansicht des Obergerichts grundsätzlich befugt ist, das Nacktwandern zu bestrafen.

Die Urteilsbegründung steht noch aus.13 years ago
BjoernSunshine
 Ein lustiges Youtube-Video (verkehrte Welt):
www.youtube.com/watch?v=gx38Qgzo4g014 years ago

 

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