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coverboy

29.04.2014

BjoernSunshine

Ist der Pornografie-Artikel 197 noch sinnvoll?

Jeder Teenie hat heute ein Smartphone und im Web gibts Millionen unzensierter Pornoseiten. Es gibt wohl kaum noch einen Schweizer, der bis zu seinem 16. Geburtstag keinen Porno gesehen hat. Macht es da noch Sinn, Leute zu bestrafen, die Jugendlichen Dinge zeigen, die sie eh schon kennen?


Der Artikel 197 im Schweizer Strafgesetzbuch lautet:

1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft.
Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.


Absatz 3 dient dem wichtigen Schutz vor Kinderpornografie und muss unbedingt bleiben! Kinder müssen vor Übergriffen Erwachsener geschützt werden. Keine Frage!

Als Schweizer Webseite betreibt gaYmeBoys einen enormen Aufwand, um alle Bilduploads zu sichten und sicher zu stellen, dass niemand unter 16 einen erigierten Penis sieht. Bei Webseiten, deren Server im Ausland steht, reicht ein Hinweis auf sexuelle Inhalte und ein Klick auf einen Button "Ja, ich will Porno sehen".

Besonders mühsam ist das Gesetz für Webseiten mit gemischtem Inhalt. Ein Fotoalbum aus den Ferien: 200 Landschaftsbilder, ein romantischer Sonnenuntergang und weil's am einsamen Strand so schön war, entstand noch ein erotisches Nacktfoto. Kontrollieren muss man deshalb alle Bilder, aber kaum ein Betrachter sieht ein, dass er für diesen Service zahlen soll. Der Mehraufwand für Kontrolle zwingt Seitenbetreiber zur unnatürlich scharfen Trennung von kostenlosen Prüderieseiten und teuer bezahlten Pornografieseiten. Alle romantischen Zwichentöne bleiben auf der Strecke.


In den USA dürfen Kids mit Gewehren schiessen, ab 16 schon Ferrari fahren, aber einen Penis sehen dürfen sie erst ab 18. So erhalten sie den Eindruck, Sex sei nicht Liebe sondern die Schlimmste aller Gräueltaten. Immerhin erlaubt ihnen das Gesetz, selbst zu entscheiden, wann sie im Web einen Warnhinweis wegklicken. Holländische Webseiten brauchen nicht mal eine Warnung. Schweizer Jugendliche hingegen müssen sogar gegen ihren Willen vor Pornografie geschützt werden. Sind Schweizer wirklich so viel sensibler und unreifer als andere Menschen?

Überhaupt, was soll die ganze Sexpanik? Kein anderes Säugetier versteckt sich zur Kopulation im Schlafzimmer und kein Affenbaby musste jemals zum Psychiater weil es seine Artgenossen beim Kopulieren sah. Nur der (religiöse) Mensch hat ein Problem mit Sex im Kopf.

Wir sind der Meinung, Art. 197 Absatz 1+2 sind ersatzlos zu streichen.

Den Satz mit den menschlichen Ausscheidungen sollte man ebenfalls kippen - was geht es den Staat an, wenn sich einer gerne beim anpinkeln fotografieren lässt?

Was meint ihr dazu?

Umfrage: Pornografie-Artikel 197,1/2 abschaffen?

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