PinkCross
Bundesgericht: Safer Sex ist Pflicht
(pink cross) Wer konkrete Hinweise auf eine HIV-Infektion hat, ist zu safem Sex verpflichtet. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau gegen den Sexpartner gutgeheissen, von welchem sie sich mit dem HIV-Virus angesteckt hat.
Der Mann hatte seine Sexpartnerin 2002 mit einem HIV-Virus infiziert. Die Sexkontakte waren alle ungeschützt, wie frühere Sexkontakt zu anderen Frauen zuvor. Dabei hatte ihm einer dieser Frauen später mitgeteilt, dass sie HIV-positiv-sei.
Das Zürcher Obergericht spracht den Mann 2007 vom Vorwurf der fahrlässigen, schweren Körperverletzung und fahrlässigen Verbreitung menschlicher Ktranheiten vollumfänglich frei, Das Bundsgericht verlangt nun aber einen Schuldspruch.
Dass der Mann seinen eigenen Status nicht abklärte, sich selbst also nicht testen liess, war für das Bundesgericht nicht ausschlaggebend. Es lastet dem Mann dagegen an, dass er auf Safer Sex verzichtete, obwohl er wusste, dass er möglicherweise HIV-positiv sein könnte. Eine Mitverantwortung der Partnerin verneinte das Bundesgericht.
PINK CROSS bedauert, dass das Bundesgreicht eine Mitverantwortung der Partnerin ablehnt. Für eine wirksame HIV/Aidsprävention gibt es zur Eigenverantwortung keine Alternative.