PinkCross
EVP-Klage abgeblitzt
(pink cross) Der Berner Untersuchungsrichter H. Wenger sieht keine Veranlassung, gegen die Geschäftsleiterin der Aids-Hilfe Bern wegen dem Versand der Coming-Out Broschüre an Schulen Strafanzeige zu erheben. Die Evangelische Volkspartei EVP hatte gegen die Aids-Hilfe Bern geklagt, da die Broschüre insbesondere gegen Art 187 StGB verstosse.
Zwar wird die Broschüre in der Beschlussbegründung insbesondere wegen der verwendeten „unnötig primitiven und vulgären“ Sprache und der darin enthaltenen Abbildungen kritisiert, doch könne nicht davon ausgegangen werden, dass es das Ziel der Verfasser gewesen sei, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu verführen. Auch sei der Straftatbestand der Pornografie nicht erfüllt, da nach Ansicht des Untersuchungsrichters die Broschüre sich «zwar an der Grenze zur Pornografie» bewege, jedoch nicht zum reinen Selbstzweck, sondern mit dem Ziel der Aufklärung und Prävention.
Die Parteien haben 10 Tage Zeit, Rekurs einzureichen.