PinkCross
Info-Veranstaltung: Partnerschaftsgesetz in der Praxis
(pink cross) Röbi und Ernst mussten viele Jahre auf diesen Moment warten und konnten im Januar endlich ihre Partnerschaft eintragen lassen. Tage nach der Zeremonie erfuhren sie von einem Freund, dass sie sofort nach der Eintragung den neuen Zivilstand der AHV hätten melden müssen. Die AHV-Rente wird nämlich nach der Eintragung der Partnerschaft auf das Niveau von Ehepaaren gekürzt. Wer erst später den neuen Zivilstand meldet, muss sämtliche erhaltenen Mehrbeträge zurückerstatten …
Genau um diese und ähnliche rechtliche Probleme geht es an der Veranstaltung
„Das Partnerschaftsgesetz in der Praxis“
Sonntag, 15. April 2007 um 17.00 Uhr
im anderLand, Mühleplatz 11, Bern
organisiert von der HAB, in Zusammenarbeit mit PINK CROSS, Network und GayRadio.
Der Zürcher Rechtsanwalt Pierre André Rosselet wird über das Eingehen, die Auswirkungen und das Auflösen einer eingetragenen Partnerschaft, über Bi-Nationale Paare, den Schweizerpass und internationale Verhältnisse sprechen.
Die Berner Fürsprecherin und Notarin Gertrud Müller stellt die Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft in vermögens-, erb-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht vor. Zudem wird sie die Unterschiede zu nicht eingetragenen Partnerschaften aufzeigen.