BjoernSunshine
Wildsau: Roundtable mit Stadtverwaltung und Stadtpolizei
(vegas) Gibt es Grund zum feiern?
Im Dezember 2008 wurde das Urteil gegen die Wildsaubar bekannt. Das Zürcher Obergericht hat nicht nur den Geranten freigesprochen sondern sogar noch weitere Akzente gesetzt und Sitte und Ordnung im Gastgewerbe neu umschrieben.
Letzte Woche hat nun ein letzter Roundtable mit der Stadtverwaltung, der Stadtpolizei und den Vertretern der schwulen Organisationen stattgefunden. Man wollte die Auswirkungen des Urteils in der Praxis besprechen und klare Richtlinien für die Betreiber bekommen.
Bevor ich euch jedoch diese Rahmenbedingungen nenne, möchte ich aufzeigen, was diese „Übung“ gebraucht hat. An den Gesprächen haben folgende Leute und Institutionen teilgenommen:
• Roger Markowitsch, Präsident VEGAS und Leiter der Delegation
• Dr. Christian Widmer, Anwalt von VEGAS
• Sigi Gübeli, Präsidentin Safer Clubbing
• Pierre-André Rosselet, Co-Präsident Pink Cross
• Benedikt Zahno, Zürcher Aids-Hilfe
Ich möchte mich bei der ganzen Delegation für die Unterstützung recht herzlich bedanken, denn das Resultat konnte nur vereint und mit gemeinsamen Kräften erreicht werden. Um euch den Aufwand dieser Delegation etwas klarer zu zeigen, es wurden 218 Stunden oder ein Arbeitsmonat an Aufwand ehrenamtlich erbracht, was inklusive den entstandenen Aufwendungen einen Betrag von CHF 68'785.- ergibt. Nicht zu vergessen bei dieser Aufzählung sind die Interventionen der Szene Zürich, z.B. beim Podiumsgespräch im Volkshaus oder am CSD 2007. Allen ein grosses MERCI!
Wir sind diesen Aufwand eingegangen, weil sechs Betriebe in Zürich Darkrooms betrieben haben und sechs Saunen davon betroffen waren. Heute nachdem wir mit dem tollen Resultat da stehen, gibt es leider nur noch fünf Saunen und drei Clubs mit Darkrooms.
Nun also die Katze aus dem Sack! Jeder Club hat die Möglichkeit in seinen Lokalitäten sexuelle Handlungen, mit oder ohne Darkroom, also auch auf der Tanzfläche zuzulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. In den für Sex zugelassenen Räumen gilt die Altersgrenze 18+
2. Vor den Lokalitäten, die für den Sex zugelassen sind, ist klar anzuschreiben, dass die Besucher mit sexuellen Handlungen konfrontiert werden können. (Anschrift vor dem Club oder vor dem Darkroom)
3. Eine Alterskontrolle, zum Beispiel mit einer Security Staff, ist vorhanden
4. der offene Drogen-Konsum und –Handel wird untersagt
5. die Präventionscharta von VEGAS ist unterschrieben und wird eingehalten.
Selbstverständlich sind die nötigen Bewilligungen - wie auch für einen Club ohne Sex - vor Eröffnung zu beschaffen. Die Gäste werden dringend gebeten, die Weisungen der Betriebe zu beachten. Die Betriebe bestimmen, wo sexuelle Handlungen erlaubt sind!
Es ist für mich kein Sieg gegen die Polizei oder die Stadtverwaltung, es zeigt mir nur, dass man zum Recht kommen kann, wenn man es konsequent versucht.
Roger Markowitsch