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08.12.2008

pressetext

Ein Dark-Room ist kein Tea-Room

(vegas / pink cross) Zürcher Obergericht spricht Gaybar-Betreiber frei

Die Zürcher Gay-Szene kann aufatmen. Clubähnliche Bars und Gay-Betriebe widersprechen dem Gastgewerbegesetz nicht. Es dürfen dort auch Sachen geschehen, die in einem Tea-Room nicht geduldet werden dürften. Das Zürcher Obergericht hat den Betreiber einer Gay-Bar mit Dark-Room von allen Vorwürfen freigesprochen.

Das Obergericht stellt fest, dass die Bar des Beklagten dank einer strikten Eingangskontrolle nicht allgemein zugänglich war. Es wurden nur volljährige Personen eingelassen, die suchten, was die Bar bot: namentlich die Gelegenheit zu einvernehmlichen, sexuellen Handlungen. Damit ist nach Auffassung des Obergerichts den Anforderungen für Sitte und Ordnung Rechnung getragen. Es rügt die Vorinstanz, weil sie die Eingangskontrolle gar nicht berücksichtigt, sondern als unzulässig beurteilt hatte. Die Vorinstanz hatte den Betreiber am 8. Januar 2008 schliesslich schuldig gesprochen, in seinem Lokal unsittliche Handlungen geduldet zu haben.

Keine Diktatur der Mehrheit
Es könne mit der Forderung nach Sitte und Anstand im Gastgewerbegesetz nicht darum gehen, einer Minderheit die Moralanschauungen der Mehrheit aufzuzwingen und ihr den Raum für die eigene private Lebensgestaltung zu nehmen, hält das Obergericht dem entgegen. Das Gericht zieht ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, welche Heterosexuellen, die dies wünschen, gegen Eintritt ohne weitere Einschränkungen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gibt.

Das Obergericht hat den Barbetreiber in seinem Urteil vom 18. November 2008 vollumfänglich freigesprochen. Ausserdem erhält er eine Prozessentschädigung von 5000 Franken.

Grosse Erleichterung für die Zürcher Gay-Betriebe
Für die Gay-Betriebe der Stadt Zürich bedeutet dieses Urteil eine grosse Erleichterung. Insbesondere, dass das Gericht eine Eintrittskontrolle als legal und auch zweckmässig erachtet, beendet die nun schon seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit, welche auch durch die Verhandlungen mit der Stadt nie restlos beseitigt werden konnte.

Das Gerichtsurteil macht die ausgehandelten Lösungen, welche an bauliche Massnahmen im Bereich der Dark-Rooms sowie an Bewilligungsänderungen gebunden waren, teilweise überflüssig. Aufgrund der nun erfolgten Rechtssprechung, ergeben sich neue Grundlagen. Die Vereinigung der Gay-Betriebe Schweiz VEGAS wird mit Unterstützung von Pink Cross bei der Stadt um ein neuerliches Treffen nachsuchen, um nun definitive Regeln für das Errichten und das Betreiben von Dark-Rooms festzulegen.

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BjoernSunshine
 Ich bin auch kein Fan von finsteren Darkrooms, wo man nicht mehr sieht, wer einem an die Nüsse greift. Es sollte jeder selbst entscheiden können, ob er lieber unter guter Beleuchtung andere zuschauen lässt oder sich in einer dunklen Ecke versteckt. Im KitKat in Berlin kann jeder so sein wie er will, einmal vor allen Zuschauern eine Show bieten, einmal nur zuschauen oder auch einfach nur tanzen. Nur so ein tolerantes Miteinander müssen die Zürcher erst wieder lernen...15 years ago
thomy46
 darf ich trotzdem schwul sein, auch wenn ich mit einer Dunkelkammer nichts anfangen kann ?15 years ago
BjoernSunshine
 Nach Jahren der Prüderie kommt endlich das Weihnachtsgeschenk für alle Zürcher homoSEXUELLEN Gays: Jetzt dürft Ihr endlich wieder so schwul sein, wie ihr geboren wurdet. Und das mit dem Segen der Justiz!

Es ist somit wieder so wie es eigentlich sein sollte: Wer sexuelle Partys für Erwachsene veranstalten möchte, darf das tun. Er muss einfach am Eingang auf den Charakter der Veranstaltung hinweisen und dafür sorgen, dass keine Minderjährigen eingelassen werden.

Die Zeit, wo die Security durch Gayclubs schleicht und Supernanny spielen muss, ist nun endlich vorbei! Wann gibt es nun endlich wieder eine richtig wilde Männerparty?15 years ago
thai_fun
 Darkrooms: Nur legal mit Eingangskontrollen:

Laut einem Urteil des Zürcher Obergerichts sind Darkrooms für Homosexuelle in Lokalen nicht zu verbieten, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind.

Darkrooms für Schwule in Beizen sind nicht illegal. Das hält ein am Montag publiziertes Urteil des Zürcher Obergerichts fest. Entscheidend ist die Eingangskontrolle. Ein Betreiber hat deshalb nicht gegen das Gastgewerbegesetz verstossen.

Ein Wirt einer Zürcher Schwulenbar wurde 2006 vom Stadtrichteramt zu einer Busse verurteilt, weil er einen sogenannten Darkroom betrieb, in dem sich Homosexuelle auch sexuell austauschen können. Anfang Jahr stützte das Bezirksgericht den Entscheid, da Darkrooms in Schwulenbeizen gegen die guten Sitten im Sinne des Gastgewerbegesetzes verstiessen.

Dem widerspricht nun das Obergericht: Demnach widersprechen clubähnliche Bars und Gay-Betriebe dem Gastgewerbegesetz nicht grundsätzlich. Dank strikter Eingangskontrolle sei das besagte Lokal des gebüssten Wirts nicht allgemein zugänglich gewesen. Unter anderem wurden nur volljährige Männer eingelassen.

Vorinstanz hat «zu kurz gegriffen»

Das Obergericht rügt die Vorinstanz im Urteil ausdrücklich: Diese ging fälschlicherweise davon aus, eine Bar müsse in jedem Fall öffentlich zugänglich sein. Damit verstosse ein in einem Gastgewerbelokal intergrierter Darkroom in jedem Fall gegen die guten Sitten, hatte das Bezirksgericht befunden.

Deshalb habe das Bezirksgericht die entscheidende Frage der Eingangskontrolle gar nicht geprüft und in seinem Urteil «zu kurz gegriffen», hält das Obergericht im Urteil fest. Darin zieht das Obergericht ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, die Heterosexuellen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen bieten.

Rechtsunsicherheit beendet

Wegen des juristischen Hickhacks um Darkrooms hatte die Stadt Zürich im August 2007 mit den Schwulenorganisationen eine Vereinbarung über den Betrieb von Darkrooms ausgehandelt. Demnach müssen Darkrooms unter anderem visuell und akustisch vom restlichen Gastgewerbelokal abgetrennt sein.

Das Gerichtsurteil mache die ausgehandelte Lösung, welche an bauliche Massnahmen im Bereich der Darkrooms sowie an Bewilligungen geknüpft seien, teilweise überflüssig, halten der Verein Gay- Betriebe Schweiz und die Schweizerische Schwulenorganisation Prink Cross in einem Communiqué fest.

Darin verlangen sie nun Gespräche mit der Stadt für eine Anpassung der Vereinbarung an die neuen rechtlichen Grundlagen. Das Urteil haben die Schwulenorganisationen mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen. Insbesondere, dass Eintrittskontrollen als legal und zweckmässig erachtet würden, beende eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. (los/sda)

Erstellt: 08.12.2008, 12:34 Uhr im Tages Anzeiger.15 years ago

 

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