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04.02.2008

BjoernSunshine

Polizeigesetz: Der Patriot Act für Zürich?

Am 24. Februar 2008 stimmen wir im Kanton Zürich über das neue Polizeigesetz (PolG) ab. Das Gesetz umschreibt die Aufgaben der Polizei und die Art und Weise, wie sie diese Aufgaben zu erfüllen hat. Eigentlich ist ein solches Gesetz ganz sinnvoll, dennoch lehnt eine Minderheit des Kantonsrates das Gesetz ab und hat dagegen das Referendum ergriffen. Warum?

Das Referendumskommitee bemängelt, dass das neue Gesetz der Polizei viele Kompetenzen einräumt und dabei die persönlichen Freiheitsrechte der Bevölkerung weitgehend ignoriert. Dank vieler Gummiparagraphen wären polizeilicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Steht uns also ein Patriot Act wie in den USA bevor?

In der Schweiz existiert für Schweizer Bürger keine Ausweispflicht. Dennoch darf die Polizei nach neuem Gesetz Personen ohne Ausweis ohne Nennung von Gründen auf den Posten mitnehmen ($21). Ferner darf die verdächtige Polizei Personen ohne besonderen Anlass bis auf den Körper durchsuchen (§35). Im öffentlichen Raum dürfen verdeckte Video und Tonaufnahmen gemacht werden (§32) und Personen dürfen, ohne dass sie ein Delikt begangen haben, für eine bestimmte Dauer von Orten weggewiesen werden (§33). Wird der Kanton Zürich so zum totalen Polizei- und Überwachungsstaat?

Als Grund für eine Durchsuchung reicht z.B. schon der Verdacht, dass die Person sicherzustellende Gegenstände bei sich trägt. Ausreichend für eine Wegweisung wäre z.B. die nicht näher definierte "Gefährdung der öffentlichen Ordnung". Eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdeinstanz sieht das Gesetz nicht vor. Der polizeiliche Zwang bedarf zwar einer Verhältnismässigkeit. Jedoch sieht es die Zürcher Polizei schon heute als verhältnismässig und notwendig an, Partylokale unter permanenter Belagerung zu halten - wohl weil von allzu glücklichen Partygästen in ihren Augen eine grosse Bedrohung ausgeht.

Da es leider viele Polizisten gibt, die in einem Partygast (=potentieller Drogenbaron) oder einem schwulen Pärchen, dass sich des Nachts in einem Park vergnügt (=potentielle Sexualstraftäter), eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" sehen, könnte es also bald alltäglich sein, dass unter dem Segen des Gesetzes unzählige Personen festgehalten, auf den Posten geschleppt, nackt ausgezogen und aus diversen Stadtkreisen verwiesen werden.

Wir empfehlen jedem Stimmbüger, der seine persönliche Freiheit schätzt, das neue Zürcher Polizeigesetz sehr genau durchzulesen und am 24.2. die Abstimmung nicht zu verpassen.

Infos:
www.zuerigay.ch/zuerich
www.polizeigesetz.ch

 

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