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coverboy

01.06.2007

insomnia39

la lala la lalalalala.!

Einer der CSD Organisatoren sprach gerade zwischen 16 und 17 auf RadioQueer.
Fazit > Tun wir doch alle so alls wäre alles so schön bunt hier! Ich glaub ich knall mir dafür einen LSD Trip rein. von wegen bunt juhi

01.06.2007

BjoernSunshine

5 Punkte zur Darkroom-Frage

1.
In einer homosexuellen Veranstaltung für Erwachsene, die schon am Eingang so deklariert wurde, und an die alle Gäste freiwillig kommen, existiert keinerlei öffentliches Interesse an irgendeiner Einschränkung legaler sexueller Handlungen. Eine Einteilung in Erotik- und Nicht-Erotik-Zonen liegt allein in der Entscheidung des Veranstalters. (Auch die Besorgnis einer Doris Fiala stellt kein öffentliches Interesse dar und rechtfertigt keine derartige Einschränkung der verfassungsmässigen Grundrechte).

2.
Eine fixe bauliche Trennung widerspricht der verfassungsmässigen Wirtschaftsfreiheit (Art. 27). Jeder Veranstalter soll selbst entscheiden können, ob er einen reinen Bar- oder Tanzanlass ohne Sex, einen Tanzklub mit erotischem Chillout oder auch eine Nacktparty im ganzen Klub veranstalten will.

2a.
Eine bauliche Trennung aus Sicht der Hygiene ist eine untaugliche Massnahme und bringt keinerlei Verbesserung. Der Raum ist nicht mehr einsehbar, und ob sich die Gäste nach dem Sex die Hände waschen, kann auch nicht garantiert werden.

2b.
In einem abgetrennten Darkroom ohne erotische Übergangszone werden sexuelle Handlungen institutionalisiert. Ein unverbindliches Reinschauen oder sanfter Kuschelsex würde praktisch verunmöglicht, und ungewollte sexuelle Übergriffe würden eher noch gefördert. Da Tanz und Erotik in homosexueller Tradition zusammen gehören, sollten auch harmlosere erotische Spielformen wie Nackttanzen, Wichsen oder Blasen möglich sein. Mit einer baulichen Trennung gibt es nur noch Prüderie und harten Sex.

3.
Zum Schutz der Gäste vor dem unerwarteten Anblick homosexueller Handlungen (eigentlich ein Witz an einer Gayparty), kann die Polizei ev. darauf bestehen, dass die Gäste vor der Kasse über mögliche sexuelle Handlungen an der Veranstaltung aufgeklärt werden müssen. Bsp: Plakat: "Heute Gay-Naked-Party. Wenn Sie der Anblick homosexueller Handlungen stört, gehen Sie bitte woanders hin".

4.
Das Gastwirtschaftsgesetz schützt die Interessen der Gäste. Was die Gäste für Sitte und Ordnung halten, ist entscheidend. Aussenstehende haben ausser bei Offizialdelikten kein Beschwerderecht. Einvernehmlicher Sex unter Erwachsenen ist legal. Und wenn nicht gerade auf der Bar gevögelt wird, gibt es auch keine hygienischen Probleme.

5.
Falls die Gewerbepolizei dennoch stur auf ihren Massstäben für Sitte und Ordnung in einer Gaststube besteht, und ein Gerichtsurteil zu lange dauert, muss es möglich sein, schwule Parties als Gastnebenbetrieb unter ein anderes Patent zu stellen, und zwar auch dann, wenn der Event nur in einem Veranstaltungslokal eingemietet ist. So ein Patent muss kurzfristig und ohne bürokratische Hindernisse erteilt werden und einen wirtschaftlich vertretbaren Betrieb ermöglichen.

 

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