PinkCross
Lesben und Schwule ohne Diskriminierungsschutz
(pink cross) Am 8. Mai hat die Universelle Periodische Überprüfung (UPR) die Länderüberprüfung der Schweiz, durch den UNO-Menschenrechtrat stattgefunden. Micheline Calmy-Rey musste dabei einräumen, dass es in der Schweiz kein Gesetz gibt, dass Lesben und Schwule vor Diskriminierung schützt. Dass der Schweiz die richtigen Fragen gestellt wurden, dafür hatten PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz zuvor über ihre internationalen Kontakte gesorgt.
Namentlich Frankreich, Holland und England stellten der Schweiz Fragen nach dem Stand der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen. So wollte Frankreich von der Schweiz wissen, wie die Schweiz vorgeht, um ein Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen, welches LGBT vor Diskriminierungen schützt. Holland empfiehlt der Schweiz gestützt auf Art. 8 der Bundesverfassung ein nationales Gesetz zu schaffen, welches vor Diskriminierungen aufgrund der sexuelle Orientierung und Identität schützt. England begrüsst die Existenz des Partnerschaftsgesetzes und empfiehlt der Schweiz, weitere Schritte zu unternehmen, damit lesbische und schwule Paar keine Diskriminierungen erfahren. Dies bedeutet, dass die Adoption lesbischen und schwulen Paaren offen stehen soll und lesbische Paare nicht von der Möglichkeit der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen werden sollen.
Calmy-Rey hat versprochen, alle Empfehlungen sorgfältig zu prüfen. Die Lesbenorganisation Schweiz und LOS und die Schweizerische Schwulenorganisationi PINK CROSS erwarten vom Bundesrat, dass er die Empfehlungen ernst nimmt und dass sie zügig umgesetzt werden.
Bereits im Vorfeld der Überprüfung hatten PINK CROSS und LOS dafür gesorgt, dass die Themen sexuelle Orientierung und Identität sowohl im offiziellen Bericht der Schweiz wie auch im Bericht der Nichtregierungsorganisationen Erwähnung fand.