PinkCross
Gleiche Rechte im Namensrecht
(pink cross) Was den Namen angeht, sollen eingetragene Paare und Eheleute bald gleich behandelt werden. Dieser Ansicht ist zumindest der Bundesrat.
Im schweizerischen Namens- und Bürgerrecht soll die Gleichstellung von Frau und Mann endlich zu 100 Prozent durchgesetzt werden. In seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rechtskommission des Nationalrats hat der Bundesrat sich am 12. Dezember klar dafür ausgesprochen, dass gleichzeitig die heutige Sonderregelung für eingetragene Paare im Namensrecht fallen soll.
Zukünftig sollen Ehegatten grundsätzlich den eigenen Namen und das eigene Bürgerrecht behalten, wie es bei den eingetragenen Paaren schon heute der Fall ist. Alternativ sollen die Paare einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen bestimmen können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament ausdrücklich, diese Möglichkeit auch den eingetragenen Paaren zu öffnen.
Das Gesetz wird am 16. Januar von der Rechtskommission des Nationalrats vorberaten. Ob es dereinst in dieser Form verabschiedet wird, ist aber noch gänzlich offen.