PinkCross
Vor der EU sind alle gleich
(pink cross) Die 27 Staaten der Europäischen Union (EU) müssen eingetragene Partnerschaften gleich behandeln wie die Ehe. Dies hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (1. April) entschieden.
In dem von dem Wiener Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Dr. Helmut Graupner vertretenen Fall Tadao Maruko ging es konkret um Witwerrenten. Herr Maruko lebte mit seinem Partner in jahrelanger eingetragener Lebenspartnerschaft. Als sein Partner verstarb, verweigerte ihm das Versorgungswerk der deutschen Bühnen (VddB) jedoch eine Hinterbliebenenrente. Eine solche bezahlt die VddB nur Ehegatten.
Das höchste Gericht der EU hat nun entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichbehandelt werden müssen, und ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen nicht auf Ehepaare beschränken dürfen. Sonderbehandlungen erachtet das Gericht als Diskriminierung im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie.
Bereits die Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Septemer 2007 enthielten wichtige grundsätzliche Feststellungen. So etwa dass die „Anerkennung der Homosexualität“ ein „unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und Achtung aller Menschen ist“, und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung – zusammen mit dem des freien Verkehrs – der Grundsatz ist, der in der europäischen Rechtsordnung die längste Tradition aufweist und dort am tiefsten verwurzelt ist.